Wer Interesse an einem Garten bei uns hat, sollte einige Dinge beachten. Dieser Beitrag ist gedacht als kleine Hilfestellung, um sich zu orientieren und alle wichtigen Schritte unternehmen zu können.
Zunächst mal sollte man sich informieren, welcher Garten frei ist oder frei wird. Hierfür kann man direkt vor Ort bei einem Spaziergang durch die Anlage nachschauen, man kann die Liste freier Gärten auf der Homepage sichten oder über gängige Kleinanzeigenportale schauen, ob Pächter ihre Gärten inseriert haben.
Hat man einen interessanten Garten gefunden, sollte man Kontakt zum aktuellen Pächter herstellen. Der Verein ist dabei noch außen vor, da er nichts mit der Preisverhandlung zwischen altem Pächter und neuem Pächter zu tun hat. Einzige Ausnahme sind Gärten, die der Verein zurückgenommen hat und die er selbst neu verpachtet.
Als Interessent sollte man darauf achten, in welchen Zustand sich der Garten befindet, was alles übernommen werden kann (Laube? Inneneinrichtung? Gartengeräte?) und ob noch Mängel vorhanden sind, die bei den Preisverhandlungen eine Rolle spielen. Wichtig ist, vor der Übergabe eines Gartens erfolgt immer erst eine Wertermittlung! Diese bezahlt der aktuelle Pächter. Da sie den aktuellen Wert des Gartens wiedergibt (Garten inklusive Gebäude, Inventar wie Möbel und Gartengeräte zählen extre), ist sie die beste Basis für die Preisverhandlung.
Sollte die Preisverhandlung zufriedenstellend verlaufen sein, müssen sich Interessenten im nächsten Schritt dem Vorstand vorstellen. Hierfür kann man zur Vorstandsitzung vorbei kommen (Termine sind am Infobrett und auf der HP ersichtlich) oder Kontakt zum Vorstand aufnehmen, um ein Kennenlerntreffen zu vereinbaren. Dabei kann man gerne schon den Mitgliedsantrag aus dem Downloadbereich ausgefüllt mitbringen. Wichtig hier: der Vorstand entscheidet, ob Interessenten angenommen werden oder nicht.
Nach dem Treffen und der Aufnahme sollten sich Interessent und Pächter zusammensetzen, um ggf. einen Kaufvertrag aufzusetzen und einen Übergabetermin auszumachen. Die Übergabe erfolgt dann in Anwesenheit des Vorstandes. Dieser prüft, ob alle mit der Abgabe des Gartens zu erfüllenden Auflagen bis zum Übergabetermin erfüllt wurden. Wichtig ist hierbei auch, die Kündigungsfristen zu beachten, da Gärten bis zum dritten Werktag im August gekündigt werden müssen. Aufhebungsverträge sind möglich, bedürfen aber einer gesonderten Absprache mit dem Vorstand.
Sind sich Pächter und Interessent einig und ist der Tag der Übernahme mit dem Vorstand vereinbart, kommen auf den Interessenten noch Kosten hinzu. Diese setzen sich zusammen aus dem Pachtpfand, den Anschlusskosten für Wasser und Strom sowie der Gebühr für die Aufnahme als Mitglied. Diese Kosten können jederzeit beim Vorstand erfragt werden, der Betrag ist in bar zum Tag der Vertragsunterschrift mitzubringen.
Sollte es zwischendurch noch Fragen geben, kann (und sollte) man diese jederzeit stellen. Hilfreich ist jedoch auch ein Blick in die Unterlagen, die man beim Abschluss des Pachtvertrages erhält. Dazu zählen das aktuelle Wertermittlungsprotokoll, die aktuelle Satzung (in Papierform oder auf der Webseite des KGV downloadbar), die gültige Kleingartenordnung sowie bei Bedarf weitere Informationsunterlagen rund um den Garten. Diese sollte man sich aufheben und durchlesen, man kann sich jedoch auch später jederzeit an den Vorstand oder die Gartenfachberatung wenden.
Hat man es bis hierhin geschafft und alle offenen Fragen wurden geklärt, bleibt nur noch eins zu sagen: Glückwunsch zum neuen Garten und herzlich Willkommen in unserem Verein!