Der Frühling kommt, die Lebensgeister erwachen, die Natur ruft. Zum Beispiel in den eigenen Kleingarten, von denen es ja jede Menge gibt. Doch was sollte man beachten, wenn der Wunsch nach der eigenen Parzelle wach wird? Die Antwort lautet: so einiges.
Mit der Übernahme eines Kleingartens tritt man dem Verein bei. Dieser hat ein Vereinsleben, an dem man sich beteiligen sollte. Nichts ist schlimmer, als sich völlig zu isolieren und die ganze Zeit nur auf der eigenen Parzelle zu hocken. Zum Miteinander gehört natürlich auch die gegenseitige Begrüßung, oft das „du“ unter Vereinsfreunden, der Schwatz am Gartenzaun und natürlich auch ein Mindestmaß an gegenseitiger Rücksichtnahme. Man darf nicht alles tun und lassen, was einem gefällt. Denn wird der Nachbar gestört durch zum Beispiel anhaltenden Lärm, wird das schnell für vermeidbaren Frust sorgen.
Zum Vereinsleben gehören auch die Gemeinschaftsstunden, welche als Projekt oder während der Arbeitseinsätze abgeleistet werden können. Pro Mitglied fallen aktuell 6 Stunden im Jahr an, die man gemeinsam mit anderen Gartenfreunden ableisten kann. Schafft man nicht alle Stunden, müssen die fehlenden Stunden am Jahresende bezahlt werden. Es gibt jedoch genug Möglichkeiten, sich zum Wohle des Vereins einzubringen. Diese Hürde dürfte also nicht zu hoch sein.
Das dritte Thema sind die Regeln im Verein. Kleingartenanlagen sind an einiges gebunden: die Gartenordnung, das Bundeskleingartengesetz und den Inhalt des Pachtvertrages. Hinzu kommen die Satzung und die Ordnung für Wasser und Strom. Es gilt, einiges zu beachten, auch wenn die Regeln sich bei normalen Verhalten als überschaubar erweisen. Was hier oft hilft, ist rechtzeitig zu fragen. Sei es beim Gartennachbarn oder beim Vorstand. So lassen sich Probleme frühzeitig aus dem Weg räumen.
Als Letztes sei die Grundlage eines Kleingartens erwähnt – die kleingärtnerische Nutzung. Hierzu zählt Obst, Gemüse, Kräuter und einjährige Schnittblumen. Der Anteil dieser Pflanzen sollte den Garten maßgeblich prägen. Pflanzen wachsen natürlich auch und benötigen Pflege. Das ganze Jahr über kann man produktiv im Garten tätig sein. Ein Besuch nur am Wochenende reicht hier nicht aus, auch unter der Woche braucht man Zeit für den Garten. Sollte man länger ausfallen aufgrund Krankheit oder Urlaub, kann man seine Nachbarn um Hilfe für die Ausfallzeit bitten oder sollte zumindest den Vorstand informieren.
Akzeptiert man alle diese Voraussetzungen und nimmt die damit verbundene Verantwortung ernst, ist man bereit zum Pachten eines Gartens. Und wird gern im Verein willkommen geheißen, denn jeder von uns profitiert davon, wenn die Gärten besetzt sind und gepflegt werden.